Learning Agreements
Der allgemeine Prozess des Learning Agreements des Büros für Internationale Angelegenheiten finden Sie hier.
Abschluss eines Learning Agreements am Lehrstuhl
Generell ist für jedes Modul unseres Lehrstuhl der Abschluss eines Learning Agreement möglich. Damit Ihr Prozess schnell bearbeitet werden kann und dem Lehrstuhl alle erforderlichen Angaben und Dokumente vorliegen, bitten wie Sie, die folgenden Tipps und Hinweise zu beachten.
Formular
Für den Abschluss eines Learning Agreement füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular genau und sorgfältig aus. Folgende Informationen sind dabei zwingend nötig:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang und Abschluss
- Fachbetreuer und Lehrstuhl (Prof. Dr. Sven Laumer / Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft)
- Name der ausländischen Universität und Land
- Zeitpunkt des Auslandssemesters (WS oder SoSe)
- Vollständige Namen der Module und Prüfungen
- Prüfungsnummern und ECTS
- Unterschrift
Bereits anerkannte Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen ausländischer Universitäten wurden bereits von Prof. Dr. Sven Laumer anerkannt. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennungen in der Vergangenheit nicht automatisch zur Erstellung eines neuen Learning Agreements führen muss. Ist Ihre Veranstaltung in der Tabelle gelistet, schicken Sie bitte eine Mail mit Verweis auf den bereits anerkannten Kurs und dem ausgefüllten Formular an den jeweiligen Verantwortlichen des Moduls. Alternativ können Sie auch alle Unterlagen in Papierform im Lehrstuhlsekretariat abgeben.
Kursbeschreibung
Sollte Ihre gewählte Veranstaltung bisher noch nicht anerkannt worden sein, benötigen wir einige Informationen über den Kurs, den sie an der ausländischen Universität belegen wollen (bitte nur in deutscher oder englischer Sprache):
- Kursinhalt: Syllabus mit Inhaltsbeschreibung
- Kursumfang: Stunden/Woche sowie ECTS oder regionale Credits
- Kursniveau
- Link zur Kursbeschreibung
- falls möglich: Prüfungsmodalitäten
Schicken Sie die gesammelten Informationen, die Ihnen zugänglich sind und das ausgefüllte Formular per Mail an den jeweiligen Verantwortlichen des Moduls. Alternativ können Sie auch alle Unterlagen in Papierform im Lehrstuhlsekretariat abgeben. Sollten wir für die Anerkennung noch zusätzliche Informationen benötigen, würden wie ggf. auf Sie zurückkommen.
Modulverantwortliche
Modulbezeichnung | Modulnummer | Prüfungsnummer | Verantwortliche/r |
---|---|---|---|
Data Science: Datenmanagement und -analyse (DMA) | tba | Klausur 21771 Klausur 21911 für WINF |
Kian Schmalenbach |
Enterprise Content und Collaboration Management (ECCM) | 6960 | Written examination 69601 | David Horneber |
Bachelorseminar Wirtschaftsinformatik „Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft“ |
tba | tba | Florian Meier |
Schlüsselqualifikationsmodul Medienkompetenz | 3650 | Diskussionsbeiträge 63501 Hausarbeit 63502 |
Daniel Schömer |
Digital Change Management (DCM) | 6210 | Written examination 62101 Case study 62102 |
David Horneber |
Enterprise Knowledge Management (EKM) | 7290 | 72901 | Florian Meier |
Electronic Human Resources Management (E-HRM) | tba | tba | Jessica Ochmann |
Masterseminar Wirtschaftsinformatik „Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft“ |
6430 | Seminar paper 64301 Presentation 64302 |
Jessica Ochmann |
WISO Meets Consulting | 56235 | Seminararbeit 64301 (IIS) Präsentation 64302 (IIS)Seminararbeit 62351 (nicht IIS) Präsentation 62352 (nicht IIS) |
Prof. Dr. Sven Laumer |
Der Lehrstuhl wird Ihre Anfrage bearbeiten und Sie per E-Mail informieren, wenn Prof. Dr. Sven Laumer über die Anerkennung entschieden hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass u. U. ein paar Tage vergehen können, bis eine Entscheidung getroffen ist.
Umrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Wenn Sie nach Ihrem Auslandsstudium wieder zurückkehren und sich entschließen, Kurse, die auf der Anerkennungsliste stehen, anerkennen zu lassen, wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Studiengangskoordinator ihres Studiengangs.
Verbuchung beim Prüfungsamt
Mit dem Formblatt „Antrag auf Anerkennung für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen“ und Ihrem ausländischen Prüfungszeugnis wenden Sie sich an das Büro für Internationale Beziehungen und anschließend an das zuständige Prüfungsamt. Dieses kann dann eine entsprechende Verbuchung der Note bei den betreffenden Veranstaltungen vornehmen.
Den Prozess zur Umrechnung, Anerkennung und Verbuchung finden Sie hier.